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(1) Für das Kalenderjahr 2012 sind die Erklärungen
zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,
Seit dem 1. November 2012 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Beschäftigten im ELStAM-Verfahren anzumelden und die zum 1. Januar 2013 gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abzurufen.