Aktuell

November 2012

Einlage als Gestaltungsmissbrauch

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21. August 2012 VIII R 32/09 entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 der Abgabenordnung - AO) darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht abziehbarer Schuldzinsen zu vermeiden.

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Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

BFH, Urteil VI R 78/10 vom 19.09.2012

  • Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist.

 

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