Was wir für Sie tun können

Wirtschaftsprüfung

Wir prüfen Ihren Jahreabschluss und analysieren den Ablauf in Ihrem Unternehmen, um Fehler zu erkennen und die Effizienz zu steigern.

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Steuerberatung

Egal, ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind: Wir fertigen Ihre Steuererklärung oder Ihren Jahresabschluss an und nehmen eine umfassende steuerliche Beratung vor.

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Rechnungswesen

Eine sorgfältige Buchführung ist für jedes Unternehmen unerlässlich – Wir kümmern uns um Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und die betriebswirtschaftliche Auswertung.

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Unternehmensberatung

Wir helfen Ihnen bei betriebswirtschaflichen Entscheidungen wie Investitionen und Finanzierung und beraten Sie bei der Existenzgründung.

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Wer und wo wir sind

 

Wir sind eine Kanzlei für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Berlin Charlottenburg.

 

Knesebeckstr. 99a | 10623 Berlin

030 - 247 234 26

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Aktuell

Mehraufwendungen für die Verpflegung bei Einsatz an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

Leitsatz:

Die Höhe der Mehraufwendungen für die Verpflegung richtet sich bei einer Auswärtstätigkeit i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG (ständig wechselnde Tätigkeitsstätten) nach der Abwesenheitsdauer des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer stets in derselben auswärtigen Unterkunft nächtigt (Anschluss an Senatsurteil vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782).

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Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012 / Fristverlängerung

I. Abgabefrist für Steuererklärungen


(1) Für das Kalenderjahr 2012 sind die Erklärungen

  • zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,

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