Steuerliches Reisekostenrecht geändert
Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der SPD und der Linken hat der Bundestag am 25.10.2012 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11180) angenommen.
Unter anderem werden bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen die Mindestabwesenheitszeiten verringert und statt der bisher dreistufigen Staffelung eine zweistufige Staffelung der Pauschalen eingeführt (im Inland zwölf Euro und 24 Euro, die niedrigste Pauschale von sechs Euro entfällt).
Bei Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte (neuer Begriff: erste Tätigkeitsstätte) gibt es nur noch eine solche Stätte je Dienstverhältnis, die entweder vom Arbeitgeber oder anhand von "quantitativen Elementen" festgelegt wird.
Vereinfacht wurden auch die Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung.
Beim steuerlichen Verlustrücktrag wurde der Höchstbetrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro angehoben. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/5525), die Verlustverrechnung einzuschränken, um Steuereinnahmen sicherzustellen, lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab.
Quelle: Deutscher Bundestag