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DBA mit den Niederlanden

Das im Jahr 1959 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden soll durch ein neues ersetzt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (17/10752) eingebracht.

Strukturell und inhaltlich entspreche das neue Abkommen weitestgehend anderen neuen Abkommen dieser Art und orientiere sich in Aufbau und Wirkungsweise am OECD-Musterabkommen, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 26.09.2012

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